Anspruch des russischen Verbrauchers auf Schadenersatz

Bundesgericht Russlands: Bei der Rückerstattung von Geld nach Klageerhebung wird die Verbraucherstrafe nur in einem Fall nicht zugesprochen

Der Verkäufer erstattete den Kaufpreis für das defekte Produkt (Mangelware) kurz nach der erneuten Reklamation. Deshalb forderte der Kläger (Verbraucher) unter anderem die Rückerstattung des Kaufpreises und einer Geldstrafe. In drei Fällen wurde die Rückerstattung des Kaufpreises aufgrund freiwilliger Einhaltung abgelehnt und eine Geldstrafe in Höhe von 50 % der Entschädigung für immaterielle Schäden verhängt.

Hinweis: Nach dem russischen Verbraucherrecht hat der Verbraucher bei Mangelwaren einen Anspruch auf Schadenersatz in Hohe von 50 % des Kaufpreises

Der Bundesgericht der Russischen Föderation stellte fest: Wenn der Verkäufer die Forderungen nach Anerkennung der Forderung freiwillig erfüllt hat, kann die Geldbuße nur dann nicht verhängt werden, wenn die Forderung zurückgezogen und das Verfahren in der Sache eingestellt wird. Zu einem ähnlichen Schluss ist bereits das Plenum des russischen Bundesgerichts gekommen.

Auch hinsichtlich der Rückerstattung des Kaufpreises hat der Kläger (Verbraucher) in diesem Fall seinen Anspruch nicht zurückgezogen. Bei der Bußgeldbemessung berücksichtigten die Gerichte dies jedoch nicht. Das Bundesgericht Russlands schloss sich dieser Ansicht nicht an und verwies den Fall zur Neuverhandlung zurück.

Entscheidung des russischen Bundesgerichtes vom 25.02.2025

 

Aleksej Dorochov – Ihr Anwalt für Russland

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