Anspruch des russischen Verbrauchers auf Schadenersatz
Bundesgericht Russlands: Bei der Rückerstattung von Geld nach Klageerhebung wird die Verbraucherstrafe nur in einem Fall nicht zugesprochen
Der Verkäufer erstattete den Kaufpreis für das defekte
Produkt (Mangelware) kurz nach der erneuten Reklamation. Deshalb forderte der
Kläger (Verbraucher) unter anderem die Rückerstattung des Kaufpreises und einer
Geldstrafe. In drei Fällen wurde die Rückerstattung des Kaufpreises aufgrund
freiwilliger Einhaltung abgelehnt und eine Geldstrafe in Höhe von 50 % der
Entschädigung für immaterielle Schäden verhängt.
Hinweis: Nach dem
russischen Verbraucherrecht hat der Verbraucher bei Mangelwaren einen Anspruch auf
Schadenersatz in Hohe von 50 % des Kaufpreises
Der Bundesgericht der Russischen Föderation stellte fest:
Wenn der Verkäufer die Forderungen nach Anerkennung der Forderung freiwillig
erfüllt hat, kann die Geldbuße nur dann nicht verhängt werden, wenn die
Forderung zurückgezogen und das Verfahren in der Sache eingestellt wird. Zu
einem ähnlichen Schluss ist bereits das Plenum des russischen Bundesgerichts
gekommen.
Auch hinsichtlich der Rückerstattung des Kaufpreises hat der
Kläger (Verbraucher) in diesem Fall seinen Anspruch nicht zurückgezogen. Bei
der Bußgeldbemessung berücksichtigten die Gerichte dies jedoch nicht. Das
Bundesgericht Russlands schloss sich dieser Ansicht nicht an und verwies den Fall
zur Neuverhandlung zurück.
Entscheidung des russischen Bundesgerichtes vom 25.02.2025
Aleksej Dorochov – Ihr Anwalt für Russland
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