„Goldenes Visum“ für ausländische Investoren in Russland

Ein Ausländer in Russland kann im vereinfachten Verfahren eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn er in Russland Immobilien kauft oder in das Kapital eines russischen Unternehmens investiert. Der Anteil der Einlage an die russische juristische Person muss mindestens 15 Millionen Rubel betragen, neu erworbene Immobilien in Russland müssen mindestens 30 Millionen Rubel kosten. (Katasterwert/Grundbuchwert).


Aleksej Dorochov - Ihr Anwalt für Russland

www.advokat-dorochov.com

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Einschränkungen für die Ausreise der Schuldner aus Russland

Mitteilung des russischen Finanzministeriums über die Verpflichtung von Informationsübermittlung bzgl. der ausländischen Bankkonten