Einschränkungen für die Ausreise der Schuldner aus Russland
Darf ein Schuldner, im Sinne, dass jemand Geld schuldet aus Russland ausreisen?
Diese Frage kommt in unserer Anwaltspraxis oft vor.
Somit ist eine kleine Erklärung:
Der russische Gerichtsvollzieher erlässt auf Antrag des
Klägers oder aus eigenem Ermessen die Ausreisesperre aus Russland. Es muss ein
Vollstreckungstitel vorliegen.
Der Antrag kann bei folgenden Vollstreckungstitel gestellt
werden: Kindesunterhaltsschulden, Personenschaden, Sachschäden sowie für nicht
vermögensrechtliche Forderungen und sonstige Vermögensforderungen. Die Höhe der
Schulden aus einem solchen Vollstreckungstitel muss 10.000 Rubel übersteigen. Vorher
muss dem Schuldner die Möglichkeit zur freiwilligen Zahlung gegeben werden.
Der Gerichtsvollzieher oder auch der Gläubiger können bei russischem Gericht beantragen, dem Schuldner die Ausreise aus der Russischen
Föderation zu untersagen, wenn es sich bei dem Vollstreckungstitel nicht um
einen Gerichtsakt handelt oder dieser nicht auf der Grundlage eines
Gerichtsakts ausgestellt wurde. Anschließend verhängt der Gerichtsvollzieher
auf Grundlage eines Gerichtsbeschlusses eine vorübergehende
Ausreisebeschränkung für den Schuldner.
Die Entscheidung des Gerichtsvollziehers ist eine
vorübergehende Beschränkend der Ausreisefreiheit. Sobald die Forderungen
beglichen werden, muss der Gerichtsvollzieher die Ausreisebeschränkung aussetzen.
Aleksej Dorochov – Ihr Anwalt für Russland
Kommentare
Kommentar veröffentlichen