Einschränkungen für die Ausreise der Schuldner aus Russland

 Darf ein Schuldner, im Sinne, dass jemand Geld schuldet aus Russland ausreisen?

Diese Frage kommt in unserer Anwaltspraxis oft vor.

Somit ist eine kleine Erklärung:

Der russische Gerichtsvollzieher erlässt auf Antrag des Klägers oder aus eigenem Ermessen die Ausreisesperre aus Russland. Es muss ein Vollstreckungstitel vorliegen.

Der Antrag kann bei folgenden Vollstreckungstitel gestellt werden: Kindesunterhaltsschulden, Personenschaden, Sachschäden sowie für nicht vermögensrechtliche Forderungen und sonstige Vermögensforderungen. Die Höhe der Schulden aus einem solchen Vollstreckungstitel muss 10.000 Rubel übersteigen. Vorher muss dem Schuldner die Möglichkeit zur freiwilligen Zahlung gegeben werden.

Der Gerichtsvollzieher oder auch der Gläubiger können bei russischem Gericht beantragen, dem Schuldner die Ausreise aus der Russischen Föderation zu untersagen, wenn es sich bei dem Vollstreckungstitel nicht um einen Gerichtsakt handelt oder dieser nicht auf der Grundlage eines Gerichtsakts ausgestellt wurde. Anschließend verhängt der Gerichtsvollzieher auf Grundlage eines Gerichtsbeschlusses eine vorübergehende Ausreisebeschränkung für den Schuldner.

Die Entscheidung des Gerichtsvollziehers ist eine vorübergehende Beschränkend der Ausreisefreiheit. Sobald die Forderungen beglichen werden, muss der Gerichtsvollzieher die Ausreisebeschränkung aussetzen.  

 

Aleksej Dorochov – Ihr Anwalt für Russland

www.advokat-dorochov.com

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