Mitteilung des russischen Finanzministeriums über die Verpflichtung von Informationsübermittlung bzgl. der ausländischen Bankkonten
Das russische Finanzministerium und der Föderale Steuerdienst Russlands erinnern daran, dass Bürger der Russischen Föderation die Steuerbehörden bis zum 1. Juni 2025 über ihre aktiven Auslandskonten informieren müssen. In der Praxis ist es der häufigste Verstoß gegen die Devisenvorschriften.
Die Verpflichtung zur Übermittlung von Mitteilungen und
Berichten über ausländische Konten ist im Bundesgesetz Nr. 173-FZ „Über die
Währungsregulierung und Währungskontrolle“ bestimmt.
Bürger, die im Ausland gelebt haben und nach Russland
gezogen sind, müssen alle ihre aktiven Auslandskonten melden, die während ihres
Auslandsaufenthalts eröffnet wurden und für die keine Angaben gemacht wurden.
Wenn die Aufenthaltsdauer der Einwohner auf dem Territorium der Russischen Föderation
183 Tage überschreitet, müssen sie außerdem vor dem 1. Juni des Folgejahres
Berichte über die Geldbewegungen auf ihren Konten vorlegen.
Benachrichtigungen und Berichte können auf folgende Arten
dargestellt werden:
- in elektronischer Form über das persönliche Konto des
Steuerzahlers;
- auf dem Papier direkt von einer ansässigen natürlichen
Person oder ihrem Vertreter, dessen Befugnis gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation bestätigt ist;
- per Post mit Zustellbestätigung;
- in elektronischer Form über einen Betreiber der
elektronischen Dokumentenverwaltung.
Die Steuerpflichtigen, die sich im Kalenderjahr mehr als 183
Tage im Ausland aufhalten, sind von der Auskunftspflicht zu Auslandskonten
befreit.
Aleksej Dorochov – Ihr Anwalt für Russland
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