Mitteilung des russischen Finanzministeriums über die Verpflichtung von Informationsübermittlung bzgl. der ausländischen Bankkonten

Das russische Finanzministerium und der Föderale Steuerdienst Russlands erinnern daran, dass Bürger der Russischen Föderation die Steuerbehörden bis zum 1. Juni 2025 über ihre aktiven Auslandskonten informieren müssen. In der Praxis ist es der häufigste Verstoß gegen die Devisenvorschriften.

Die Verpflichtung zur Übermittlung von Mitteilungen und Berichten über ausländische Konten ist im Bundesgesetz Nr. 173-FZ „Über die Währungsregulierung und Währungskontrolle“ bestimmt.

Bürger, die im Ausland gelebt haben und nach Russland gezogen sind, müssen alle ihre aktiven Auslandskonten melden, die während ihres Auslandsaufenthalts eröffnet wurden und für die keine Angaben gemacht wurden. Wenn die Aufenthaltsdauer der Einwohner auf dem Territorium der Russischen Föderation 183 Tage überschreitet, müssen sie außerdem vor dem 1. Juni des Folgejahres Berichte über die Geldbewegungen auf ihren Konten vorlegen.

Benachrichtigungen und Berichte können auf folgende Arten dargestellt werden:

- in elektronischer Form über das persönliche Konto des Steuerzahlers;

- auf dem Papier direkt von einer ansässigen natürlichen Person oder ihrem Vertreter, dessen Befugnis gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation bestätigt ist;

- per Post mit Zustellbestätigung;

- in elektronischer Form über einen Betreiber der elektronischen Dokumentenverwaltung.

Die Steuerpflichtigen, die sich im Kalenderjahr mehr als 183 Tage im Ausland aufhalten, sind von der Auskunftspflicht zu Auslandskonten befreit.

 

Aleksej Dorochov – Ihr Anwalt für Russland

www.advokat-dorochov.de

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Kann ich jemanden, der in Russland wohnt und mir Geld schuldet, aus Deutschland heraus vorgerichtlich mahnen?

Internationales Übereinkommen in Strafsachen in Russland anwendbar

Aus mit der Werbung von alkoholfreiem Bier in Russland