Kann ich jemanden, der in Russland wohnt und mir Geld schuldet, aus Deutschland heraus vorgerichtlich mahnen?

 Grundsätzlich, ja. Man kann eine Aufforderung etwas zu leisten aus Deutschland nach Russland versenden. Allerdings müssen internationale Zustellungsvorschriften und Amtssprache beachtet werden. Es kommt vor, dass der Gläubiger oder (meistens) sein Vertreter eine Mahnung aus Deutschland in deutscher Sprache und über DHL nach Russland versenden (war früher so). Ob es Ihnen dann behilflich sein wird, bleibt bedenklich. Am besten würde nach ein gerichtliches Zivilverfahren einleiten und dem Beklagten eine Klage zustellen lassen.


Anwaltskanzlei für russisches Recht - Advokat Aleksej Dorochov

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