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Es werden Posts vom April, 2025 angezeigt.

Einschränkungen für die Ausreise der Schuldner aus Russland

  Darf ein Schuldner, im Sinne, dass jemand Geld schuldet aus Russland ausreisen? Diese Frage kommt in unserer Anwaltspraxis oft vor. Somit ist eine kleine Erklärung: Der russische Gerichtsvollzieher erlässt auf Antrag des Klägers oder aus eigenem Ermessen die Ausreisesperre aus Russland. Es muss ein Vollstreckungstitel vorliegen. Der Antrag kann bei folgenden Vollstreckungstitel gestellt werden: Kindesunterhaltsschulden, Personenschaden, Sachschäden sowie für nicht vermögensrechtliche Forderungen und sonstige Vermögensforderungen. Die Höhe der Schulden aus einem solchen Vollstreckungstitel muss 10.000 Rubel übersteigen. Vorher muss dem Schuldner die Möglichkeit zur freiwilligen Zahlung gegeben werden. Der Gerichtsvollzieher oder auch der Gläubiger können bei russischem Gericht beantragen , dem Schuldner die Ausreise aus der Russischen Föderation zu untersagen, wenn es sich bei dem Vollstreckungstitel nicht um einen Gerichtsakt handelt oder dieser nicht auf der Grundlage...

Anspruch des russischen Verbrauchers auf Schadenersatz

Bundesgericht Russlands: Bei der Rückerstattung von Geld nach Klageerhebung wird die Verbraucherstrafe nur in einem Fall nicht zugesprochen Der Verkäufer erstattete den Kaufpreis für das defekte Produkt (Mangelware) kurz nach der erneuten Reklamation. Deshalb forderte der Kläger (Verbraucher) unter anderem die Rückerstattung des Kaufpreises und einer Geldstrafe. In drei Fällen wurde die Rückerstattung des Kaufpreises aufgrund freiwilliger Einhaltung abgelehnt und eine Geldstrafe in Höhe von 50 % der Entschädigung für immaterielle Schäden verhängt. Hinweis: Nach dem russischen Verbraucherrecht hat der Verbraucher bei Mangelwaren einen Anspruch auf Schadenersatz in Hohe von 50 % des Kaufpreises Der Bundesgericht der Russischen Föderation stellte fest: Wenn der Verkäufer die Forderungen nach Anerkennung der Forderung freiwillig erfüllt hat, kann die Geldbuße nur dann nicht verhängt werden, wenn die Forderung zurückgezogen und das Verfahren in der Sache eingestellt wird. Zu einem ähn...

Strafprozess ohne Anwesenheit des Angeklagten in Russland

Bundesgesetz vom 21.04.2025 N 101-FZ „Zur Änderung von Artikel 247 der Strafprozessordnung der Russischen Föderation“ Die Möglichkeit, in Strafsachen über geringfügige oder mittelschwere Straftaten eine Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten durchzuführen, der sich im Ausland befindet und/oder sich dem Erscheinen vor Gericht entzieht, wurde geschaffen. Zu solchen Fällen zählen Fälle von Straftaten, die unter anderem in den Artikeln 205.2 (erster Teil), 207.1, 207.2, 207.3 (erster Teil), 212 (dritter Teil), 243.4 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation und einigen anderen vorgesehen sind.   Aleksej Dorochov – Ihr Anwalt für Russland www.advokat-dorochov.de

Mitteilung des russischen Finanzministeriums über die Verpflichtung von Informationsübermittlung bzgl. der ausländischen Bankkonten

Das russische Finanzministerium und der Föderale Steuerdienst Russlands erinnern daran, dass Bürger der Russischen Föderation die Steuerbehörden bis zum 1. Juni 2025 über ihre aktiven Auslandskonten informieren müssen. In der Praxis ist es der häufigste Verstoß gegen die Devisenvorschriften. Die Verpflichtung zur Übermittlung von Mitteilungen und Berichten über ausländische Konten ist im Bundesgesetz Nr. 173-FZ „Über die Währungsregulierung und Währungskontrolle“ bestimmt. Bürger, die im Ausland gelebt haben und nach Russland gezogen sind, müssen alle ihre aktiven Auslandskonten melden, die während ihres Auslandsaufenthalts eröffnet wurden und für die keine Angaben gemacht wurden. Wenn die Aufenthaltsdauer der Einwohner auf dem Territorium der Russischen Föderation 183 Tage überschreitet, müssen sie außerdem vor dem 1. Juni des Folgejahres Berichte über die Geldbewegungen auf ihren Konten vorlegen. Benachrichtigungen und Berichte können auf folgende Arten dargestellt werden: - ...

Kann ich jemanden, der in Russland wohnt und mir Geld schuldet, aus Deutschland heraus vorgerichtlich mahnen?

Grundsätzlich, ja. Man kann eine Aufforderung etwas zu leisten aus Deutschland nach Russland versenden. Allerdings müssen internationale Zustellungsvorschriften und Amtssprache beachtet werden. Außerdem muss der Bevollmächtigte eine für Russland gültige Vollmacht nachweisen. Es kommt vor, dass der Gläubiger oder (meistens) sein Vertreter eine Mahnung aus Deutschland in deutscher Sprache und über DHL nach Russland versenden (Praxiserfahrung). Ob es Ihnen dann behilflich sein wird, bleibt bedenklich. Wenn Sie mit Ihrem deutschen Urteil zur Vollstreckung nach Russland kommen wollen, müssen Sie die russischen und internationalen Vorschriften ganz genau beachten, sonst könnte es alles um sonst werden. Nicht vergessen: Was in Deutschland gilt, muss nicht in Russland vor einem russischen Gericht auch gelten. Aleksej Dorochov - Ihr Anwalt für Russland