Russisches Ausländerrecht – Befristeter Arbeitsvertrag für Ausländer in Russland – Gesetzesänderung
Zu Artikel 13 des russischen Gesetzes „Über den rechtlichen Status ausländischer Staatsbürger in der Russischen Föderation“ wird Absatz 13 mit folgendem Inhalt hinzugefügt:
„13. Ausländische Staatsbürger üben eine Arbeitstätigkeit
auf der Grundlage abgeschlossener befristeter Arbeitsverträge mit einer
Laufzeit von höchstens einem Jahr aus.
Nach Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags oder dessen
vorzeitiger Beendigung ist ein ausländischer Staatsbürger verpflichtet, das
Hoheitsgebiet der Russischen Föderation innerhalb von zehn Arbeitstagen zu
verlassen, mit Ausnahme der Fälle, in denen der ausländische Staatsbürger
spätestens zwanzig Arbeitstage nach Ablauf des letzten befristeten
Arbeitsvertrags einen neuen befristeten Arbeitsvertrag abschließt.
Ein ausländischer Staatsbürger, der die in Absatz 2 dieses
Absatzes vorgesehene Verpflichtung nicht erfüllt hat, muss auf eigene Kosten
und bei fehlenden Mitteln auf Kosten des Arbeitgebers abgeschoben werden.
Dieser Absatz gilt nicht für ausländische Staatsbürger –
hochqualifizierte Fachkräfte.“
Aleksej Dorochov - Ihr Anwalt für Russland
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