Russisches Ausländerrecht – Befristeter Arbeitsvertrag für Ausländer in Russland – Gesetzesänderung

 Zu Artikel 13 des russischen Gesetzes „Über den rechtlichen Status ausländischer Staatsbürger in der Russischen Föderation“ wird Absatz 13 mit folgendem Inhalt hinzugefügt:

„13. Ausländische Staatsbürger üben eine Arbeitstätigkeit auf der Grundlage abgeschlossener befristeter Arbeitsverträge mit einer Laufzeit von höchstens einem Jahr aus.

Nach Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags oder dessen vorzeitiger Beendigung ist ein ausländischer Staatsbürger verpflichtet, das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation innerhalb von zehn Arbeitstagen zu verlassen, mit Ausnahme der Fälle, in denen der ausländische Staatsbürger spätestens zwanzig Arbeitstage nach Ablauf des letzten befristeten Arbeitsvertrags einen neuen befristeten Arbeitsvertrag abschließt.

Ein ausländischer Staatsbürger, der die in Absatz 2 dieses Absatzes vorgesehene Verpflichtung nicht erfüllt hat, muss auf eigene Kosten und bei fehlenden Mitteln auf Kosten des Arbeitgebers abgeschoben werden.

Dieser Absatz gilt nicht für ausländische Staatsbürger – hochqualifizierte Fachkräfte.“


Aleksej Dorochov - Ihr Anwalt für Russland

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