Kann ich einen Mahnbescheid in Russland beantragen?
Ja, die russischen Prozessordnungen sehen auch eine solche Möglichkeit vor. Z.B. vor den Wirtschaftsgerichten Russlands kann ein Gläubiger, auch ein Ausländer aus dem Ausland, einen Mahnbescheid gegen eine juristische Person oder gegen einen Unternehmer als Schuldner beantragen. Mahnbescheid ist die Urkunde von einem russischen Gericht.
Die Voraussetzungen für den Antrag sind im Prinzip dieselben wie in
Deutschland. Es muss also eine unbestrittene Geldforderung vorliegen und der
Schuldner muss seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz in Russland haben. Allerdings
ist die Höhe der Forderung auf 400 000 Rubel begrenzt.
Aleksej Dorochov - Ihr Anwalt für Russland
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