Ein befristeter Mietvertrag für Ausländer in Russland

Der Gesetzgeber will das Mietrecht bezüglich ausländischen Mieter bearbeiten.

Nach dem Entwurf werden Art. 671 – 687 des russischen Zivilgesetzbuches geändert.

Danach ist der Abschluss des Mietvertrages für ausländische Mieter in Russland pflichtig. Gemeint ist der Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages.

Hinweis: Die heutige Gesetzeslage im russischen Mietrecht erfordert grundsätzlich keinen schriftlichen Vertrag zwischen Privatpersonen.

Außerdem wird der Mietvertrag mit ausländischen Mieter auf die Frist von höchstens einem Jahr begrenzt. Wenn keine Frist im Vertrag geregelt ist, dann ist er auf ein Jahr abgeschlossen.

 

Aleksej Dorochov – Ihr Anwalt für Russland

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