Ein befristeter Mietvertrag für Ausländer in Russland
Der Gesetzgeber will das Mietrecht bezüglich ausländischen Mieter bearbeiten.
Nach dem Entwurf werden Art. 671 – 687 des russischen
Zivilgesetzbuches geändert.
Danach ist der Abschluss des Mietvertrages für ausländische Mieter in Russland pflichtig. Gemeint ist der Abschluss eines schriftlichen
Mietvertrages.
Hinweis: Die heutige Gesetzeslage im russischen Mietrecht
erfordert grundsätzlich keinen schriftlichen Vertrag zwischen Privatpersonen.
Außerdem wird der Mietvertrag mit ausländischen Mieter auf
die Frist von höchstens einem Jahr begrenzt. Wenn keine Frist im Vertrag
geregelt ist, dann ist er auf ein Jahr abgeschlossen.
Aleksej Dorochov – Ihr Anwalt für Russland
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