Internationales Übereinkommen in Strafsachen in Russland anwendbar

Das Zweite Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen wurde von Russland ratifiziert und somit ist es unmittelbar in Russland anwendbar.

Das Ratifizierungsgesetz regelt u.a. die Zuständigkeiten der russischen Strafverfolgungsbehörden.

Zentralbehörden sind danach:  

  • Bundesgericht Russlands (Werchownij Sud Rossii) ist für die Fragen der Gerichtsbarkeit des Bundesgerichtes in Strafsachen zuständig; 
  • Ministerium der Justiz Russlands (Ministerstvo Justizii Rossii) ist für die Fragen der Gerichtsbarkeit der Gerichten in Russland zuständig; 
  • Ermittlungsbehörde, Zollamt, Innenministerium sind für die Fragen zuständig, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen; 
  • Bundesstaatsanwalt Russlands (Generalnaja Prokuratura Rossii) ist für alle anderen Fragen bzgl. der Strafverfolgung zuständig. 
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