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Internationales Übereinkommen in Strafsachen in Russland anwendbar

Das Zweite Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die  Rechtshilfe in Strafsachen wurde von Russland ratifiziert und somit ist es unmittelbar in Russland anwendbar. Das Ratifizierungsgesetz regelt u.a. die Zuständigkeiten der russischen Strafverfolgungsbehörden. Zentralbehörden sind danach:    Bundesgericht Russlands (Werchownij Sud Rossii) ist für die Fragen der Gerichtsbarkeit des Bundesgerichtes in Strafsachen zuständig;  Ministerium der Justiz Russlands (Ministerstvo Justizii Rossii) ist für die Fragen der Gerichtsbarkeit der Gerichten in Russland zuständig;  Ermittlungsbehörde, Zollamt, Innenministerium sind für die Fragen zuständig, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen;  Bundesstaatsanwalt Russlands (Generalnaja Prokuratura Rossii) ist für alle anderen Fragen bzgl. der Strafverfolgung zuständig.  A Anwaltskanzlei für russisches Recht - Advokat Aleksej Dorochov - Ihr Anwalt für Russland

Kann ich jemanden, der in Russland wohnt und mir Geld schuldet, aus Deutschland heraus vorgerichtlich mahnen?

  Grundsätzlich, ja. Man kann eine Aufforderung etwas zu leisten aus Deutschland nach Russland versenden. Allerdings müssen internationale Zustellungsvorschriften und Amtssprache beachtet werden. Es kommt vor, dass der Gläubiger oder (meistens) sein Vertreter eine Mahnung aus Deutschland in deutscher Sprache und über DHL nach Russland versenden (war früher so). Ob es Ihnen dann behilflich sein wird, bleibt bedenklich. Am besten würde nach ein gerichtliches Zivilverfahren einleiten und dem Beklagten eine Klage zustellen lassen. Anwaltskanzlei für russisches Recht - Advokat Aleksej Dorochov